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Einkommenssteuerreform: Welche Freibeträge?

2018-11-15 09:29 Wirtschaft & Unternehmen


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Ende August wurde das neue chinesische Einkommensteuergesetz verabschiedet, mit dem das Steuersystem grundlegend überarbeitet wurde. Für Steuerzahler und Arbeitgeber als Abzugsverpflichteten bringt dies erhebliche Änderungen mit sich. Steuerzahler können aufgrund neuer Steuerklassen und neu neu eingeführter Freibeträge Einsparungen erzielen.


Am 20. Oktober 2018 hat die Staatliche Steuerbehörde einen Regelungsentwurf zu steuerlich abzugsfähigen Freibeträgen veröffentlicht. Danach

  • gilt für Bildungsaufwendungen für ein Kind ein Freibetrag von bis zu 12.000 Yuan pro Jahr und Kind. Darin enthalten sind die Gebühren für Vorschul-, Grund-, Mittel- und Oberstufe sowie die Studiengebühren (Bachelor- und Masterprogramme sowie Promotionsstudiengänge). Jeder Elternteil kann 50 Prozent des Abzugs geltend machen, oder ein Elternteil beantragt 100% der Abzüge. Die Kosten für die Weiterbildung sind je nach beruflicher Qualifikation bis zu einem Höchstbetrag von 3.600 bis 4.800 Yuan steuerlich absetzbar.
  • können Hypothekenzinsen für die erste Immobilie von monatlich bis zu 1.000 Yuan steuerlich abgesetzt werden. Von dem Freibetrag kann ein Partner pro Ehepaar Gebrauch machen. Für Mietaufwendungen können abhängig vom Standort zwischen 800 und 1.200 Yuan steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerzahler kann jedoch nur einen Freibetrag in Anspruch nehmen – entweder für Hypothekenzinsen oder für die Miete.
  • können Steuerzahler pro Jahr bis zu 60.000 Yuan steuerlich geltend machen, wenn die Ausgaben die von der Krankenkasse zu erstattenden 15.000 Yuan im Jahr übersteigen.
  • kann für die Unterstützung eines Elternteils ab 60 Jahren jährlich 24.000 Yuan steuerlich abgezogen werdn. Dieser Abzugsbetrag ist auf die Geschwister aufzuteilen, die den Elternteil gemeinsam betreuen.

Laut Ecovis Beijing werden einige dieser Regeln auch auf ausländische Steuerzahler mit Wohnsitz in China anwendbar sein. Allerdings sei dies in dem Entwurf nicht ausdrücklich formuliert. Ausländer haben laut Ecovis Beijing die Wahlmöglichkeit, ob die Regelung des neuen Einkommenssteuergesetzes oder die alte Regelung über Steuerbefreiungen speziell für Ausländer angewendet wird. Es werden jedoch nicht alle Freibeträge ausländischen Steuerzahlern zur Verfügung stehen. Im aktuellen Vorschlag werden in diesem Zusammenhang nur Aus- und Weiterbildung, Hypotheken- und Mietspesenabzüge benannt.


(Quelle: Ecovis Beijing)

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