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Nach Informationen der Staatlichen Einreisebehörde wird ab 1. Januar 2019 in fünf weiteren Städten die Aufenthaltsdauer bei Einreise mit einem Transitvisum auf 144 Stunden verdoppelt: Xiamen, Qingdao, Wuhan, Chengdu und Kuming. Für Qingdao gilt dann außerdem, dass Reisende in dieser Zeit in der gesamten Provinz Shandong unterwegs sein können.
Seit 2013 können Bürger aus 53 Ländern, darunter Deutschland, an ausgewählten Flughäfen Chinas ein Transitvisum beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Tickets für den Weiterflug in ein Drittland. Ein- und Ausreisen aus beziehungsweise in dasselbe Land sind ausgeschlossen. Der Weiterflug in das Drittland muss von Flughafen der Einreise aus erfolgen.