© 699pic.com
Im Kampf gegen die Corona-Virus-Epidemie ist China auch auf Lieferungen von Hilfsgütern aus dem Ausland angewiesen. Am 1. Februar hat das Finanzministerium gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden beschlossen, dass entsprechende Lieferungen bis zum 31. März 2020 (und rückwirkend ab 1. Januar 2020) zoll- und steuerfrei eingeführt werden können. Das betrifft unter anderem gespendete Medikamente, Desinfektionsmittel, Schutzausrüstungen und -kleidung sowie Spezialfahrzeuge für den Seuchen und Infektionsschutz.
Die Regelung trifft auch auf die Beschaffung medizinischer Ausrüstungen und Materialien durch lokale Einrichtungen zu.