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Krisenmanagement: Hinweise zur Personalpolitik

2020-02-12 15:39 Wirtschaft & Unternehmen



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Um sicherzustellen, dass nach den infolge der Corona-Virus-Epidemie verlängerten Frühlingsfest-Ferien die Arbeit allmählich wieder anlaufen kann, fordert das chinesische Arbeits- und Sozialministerium Unternehmen auf, mit ihren Angestellten flexible Möglichkeiten für die Arbeit zu vereinbaren. Ein entsprechendes Circular hat das Ministerium am 7. Februar veröffentlicht. Wenn aufgrund von Quarantänemaßnahen die Unternehmen ihre reguläre Arbeit nicht aufnehmen können, sind sie angehalten mit ihren Mitarbeitern nach Möglichkeit Home-Office-Varianten zu vereinbaren. Die Unternehmen können aber auch die Mitarbeiter bitten, den Jahres- oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.

 

Unternehmen, die ihre Tätigkeit wieder aufnehmen konnten, sollen mit ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Beispielsweise ist es möglich zu arrangieren, dass reihum eine Notbesetzung im Unternehmen sichergestellt ist und ansonsten im Home-Office gearbeitet wird. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um die Mitarbeiter vor Ansteckungen zu schützen.

 

Klargestellt wird des Weiteren, dass Kündigungen von Mitarbeitern unzulässig sind, wenn die Mitarbeiter aufgrund staatlicher Quarantäne-Maßnahmen nicht arbeiten können. Sollte sich aber ein Arbeitnehmer weigern, nach Wiederbeginn der Arbeit des Unternehmens aus Gründen des Eigenschutzes die Tätigkeit wieder aufzunehmen, können die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen erhoben werden. Sollten Massenentlassungen unausweichlich sein, sind die Unternehmen verpflichtet entsprechende Sozialpläne zu beschließen.

 

Unzulässig ist es, die Gehälter im ersten Monat nach Einstellung der Geschäftstätigkeit infolge der Quarantäne-Maßnahmen zu kürzen oder nicht zu zahlen. Muss die Geschäftstätigkeit länger eingestellt werden, müssen die Unternehmen den Mitarbeitern die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten der jeweiligen Region zahlen. Zulässig ist, mit den Angestellten zu vereinbaren, Gehälter zu kürzen und Arbeitszeiten flexible zu gestalten, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Angestellten. Sind Angestellte gezwungen, sich zu isolieren, darf darauf keine Kürzung der Gehälter folgen. Außerdem wurde erklärt, dass Angestellte während der verlängerten Feiertage zum Frühlingsfest bezahlt freigestellt werden mussten. Sollte es notwendig sein, trotzdem zu arbeiten, müssen sie mit 200 Prozent entlohnt werden.

 

Das  Circular enthält weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen, beispielsweise bei der Personalbeschaffung oder der Umsetzung von Quarantäne-Auflagen. Unter anderem sollen unter bestimmten Bedingungen die Gewerkschaftsbeiträge zurückgezahlt werden können. Zu staatlichen Plattformen für die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern soll kostenloser Zugang gewährt werden.

 

Auf der Website der Kanzlei TaylorWessing ist das Circular in englischer Übersetzung nachlesbar.

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